Tattoo Contest
Teilnahmebedingungen
Um Fairness, Transparenz und höchste handwerkliche Qualität zu gewährleisten, gelten für alle Teilnehmer verbindliche Regeln.
Mit der Anmeldung zum Tattoo Contest der Dream Ink Tattoo Convention Salzburg erkennt jeder Teilnehmer
dieses Reglement vollständig und rechtsverbindlich an.
Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Aussteller mit gültig gebuchtem Stand auf der Convention. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei.
Entstehung
Alle eingereichten Tattoos müssen vollständig auf der Convention entstehen. Vorarbeiten oder vorbereitete Tattoo-Bereiche sind nicht zulässig.
Hauptpreis
Der Gewinner der Kategorie Best of Show erhält ein Preisgeld von 5.000 €.
Wettbewerbsregeln
§1 Teilnahmeberechtigung
- Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Aussteller mit gültig gebuchtem Stand auf der Convention.
- Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei.
- Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr.
- Tätowierte Modelle müssen ebenfalls mindestens 18 Jahre alt sein.
- Mit Anmeldung erkennt der Teilnehmer dieses Reglement rechtsverbindlich an.
§2 Zwingende Entstehung auf der Convention
Zugelassen werden ausschließlich Tattoos, die vollständig und ohne jegliche Vorarbeit auf der Convention gestochen wurden.
Unzulässig sind insbesondere:
- vorab gestochene Linien
- vorbereitete Schattierungen
- angelegte Farbflächen
- Cover-Ups bestehender Arbeiten
- Teilfertigstellungen
Das Motiv darf vor Veranstaltungsbeginn weder begonnen noch vorbereitet tätowiert worden sein.
Ein vorbereiteter Stencil ist zulässig, darf jedoch ausschließlich auf dem Veranstaltungsgelände und innerhalb der offiziellen Öffnungszeiten aufgebracht werden.
§3 Dokumentations-, Nachweis- und Kontrollpflicht
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, das eingereichte Projekt auf Verlangen des Veranstalters oder der Jury fototechnisch zu dokumentieren.
Die Dokumentation muss mindestens folgende vier Schritte eindeutig erkennbar abbilden:
- a) Die unbehandelte Hautstelle vor Beginn der Tätowierung
- b) Die entsprechende Hautstelle mit aufgebrachtem Stencil
- c) Das Motiv im halbfertigen Arbeitszustand
- d) Das vollständig fertiggestellte Tattoo
Die Fotos müssen eindeutig zuordenbar, unverfälscht und zeitlich nachvollziehbar sein. Manipulierte, nachträglich erstellte oder nicht nachvollziehbare Dokumentationen gelten als Regelverstoß.
Der Veranstalter oder die Jury sind berechtigt, diese Dokumentation jederzeit einzufordern.
Kann ein Teilnehmer im Falle einer Qualifikation für „Best of Day“ oder „Best of Show“ die geforderte Dokumentation nicht vorlegen, ist der Veranstalter berechtigt:
- den Teilnehmer nachträglich zu disqualifizieren
- einen bereits vergebenen Titel abzuerkennen
- ein bereits zugesprochenes Preisgeld nicht auszuzahlen oder zurückzufordern
§4 Arbeitszeit
- Arbeiten dürfen ausschließlich während der offiziellen Veranstaltungszeiten begonnen und ausgeführt werden.
- Mehrtagesprojekte sind zulässig, sofern die Arbeit vollständig auf der Convention entsteht.
- Arbeiten außerhalb der Öffnungszeiten sind unzulässig.
§5 Anmeldefristen
Samstag: 20:00 Uhr
Sonntag: 17:00 Uhr
§6 Kategorien
Die Kategorien werden gemäß dem offiziellen Contest-Programm durchgeführt.
Best of Saturday und Best of Sunday werden aus den jeweiligen Tagesgewinnern ermittelt.
Best of Show wird am Sonntag aus allen qualifizierten Gewinnern bestimmt.
§7 Bewertungssystem
Die Bewertung erfolgt durch eine unabhängige Jury nach einem Punktesystem von 1–10 Punkten je Kriterium.
Bewertet werden:
- Design
- Körperstelle / Komposition
- Technische Umsetzung
Maximal erreichbar: 30 Punkte
Zusätzlich kann ein Punktabzug von bis zu 10 Punkten erfolgen bei:
- Verstoß gegen Kategorienregeln
- unzulässiger Farbnutzung
- unsauberer oder unfertiger Arbeit
- sonstigen Regelverstößen
§8 Kategorienspezifische Vorgaben
Black & Grey
- schwarze Pigmente
- weiße Highlights
- Mischung aus Schwarz und Weiß zur Erstellung von Grauabstufungen
Weitere Farbpigmente sind unzulässig und führen zur Disqualifikation oder erheblichem Punkteabzug.
Fineline / Dot
- Dotwork
- Webshading
- punktuelle Schattierung
Nicht zulässig:
- klassische weiche Vollschattierung
- flächige Black & Grey Ausarbeitung
§9 Preisgeld – Best of Show
Das Preisgeld beträgt 5.000 €.
Die Auszahlung erfolgt ausschließlich an den tätowierenden Künstler. Eine Übertragung auf Dritte ist ausgeschlossen.
Der Gewinner ist selbst für die ordnungsgemäße steuerliche Veranlagung verantwortlich.
§10 Haftungsausschluss
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für:
- gesundheitliche Schäden
- allergische Reaktionen
- Sachschäden
- Vermögensschäden
Jeder Teilnehmer arbeitet eigenverantwortlich und verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher:
- hygienerechtlicher
- gewerberechtlicher
- gesetzlicher Vorgaben
§11 Schlussbestimmungen
- Der Veranstalter behält sich Änderungen des Ablaufs aus organisatorischen Gründen vor.
- Bei höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
§12 Wettbewerbsintegrität und Vertragsstrafe
Der Tattoo Contest basiert auf Fairness, Transparenz und handwerklicher Leistung, die vollständig auf der Convention erbracht wird.
Als schwerwiegender Regelverstoß gelten insbesondere:
- Vorarbeit außerhalb der Convention
- Manipulation der Fotodokumentation
- falsche Angaben zum Arbeitsbeginn
- Nutzung nicht zugelassener Farben oder Techniken
- Einreichen fremder Arbeiten
Bei nachweislicher vorsätzlicher Täuschung ist der Veranstalter berechtigt:
- den Teilnehmer sofort vom Wettbewerb auszuschließen
- bereits verliehene Titel abzuerkennen
- Preisgelder vollständig zurückzufordern
- den Teilnehmer von zukünftigen Veranstaltungen auszuschließen
Zusätzlich verpflichtet sich der Teilnehmer im Falle einer nachweislich vorsätzlichen Täuschung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 €.
Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.
Der Veranstalter behält sich vor, schwerwiegende Verstöße öffentlich bekannt zu machen, sofern dies zur Wahrung der Wettbewerbsintegrität erforderlich ist.
§13 Medien- und Nutzungsrechte
Mit Teilnahme am Wettbewerb erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass der Veranstalter berechtigt ist, folgende Inhalte unentgeltlich für Marketing- und Dokumentationszwecke zu verwenden:
- Fotos und Videos der eingereichten Tattoos
- Aufnahmen der Künstler
- Aufnahmen der Modelle
- Siegerehrungen und Preisverleihungen
Die Nutzung umfasst insbesondere:
- Social Media
- Website
- Printmedien
- Presseberichte
- Werbekampagnen
- zukünftige Eventbewerbungen
Es besteht kein Anspruch auf Vergütung für die Nutzung der Bild- und Videoaufnahmen.
Der Teilnehmer versichert, dass er berechtigt ist, die erforderlichen Einwilligungen seiner Modelle eingeholt zu haben.
§14 Datenschutz
- Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs verarbeitet.
- Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies zur Durchführung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung erforderlich ist.
- Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Veranstalters.
§15 Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen.
- Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Wettbewerb ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht in Salzburg.
- Der Rechtsweg hinsichtlich Juryentscheidungen ist ausgeschlossen.
§16 Neutralität der Bewertung und Anonymität
Zur Sicherstellung einer objektiven und neutralen Bewertung dürfen auf den Anmeldeformularen der jeweiligen Kategorien ausschließlich die Daten des Tattoo-Models eingetragen werden.
Es ist ausdrücklich untersagt, auf dem Anmeldeformular oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der Wettbewerbseinreichung folgende Angaben sichtbar zu machen:
- Name des Artists
- Name des Studios
- Studio-Logos
- Social-Media-Namen
- sonstige identifizierende Hinweise
Hintergrund dieser Regelung ist die Vermeidung jeglicher Sympathie-, Bekanntheits- oder Netzwerkvorteile gegenüber anderen Teilnehmern.
Bei Verstoß gegen diese Anonymitätsregelung ist der Veranstalter berechtigt:
- einen Punktabzug zu verhängen
- oder den Teilnehmer vollständig vom Wettbewerb auszuschließen
Eine nachträgliche Korrektur begründet keinen Anspruch auf erneute Bewertung.
§17 Jury
- Die Jury besteht aus drei unabhängigen Juroren.
- Die Juroren stehen in keinem organisatorischen oder wirtschaftlichen Verhältnis zum Veranstalterteam.
- Die Bewertung erfolgt unabhängig, eigenständig und nach dem festgelegten Punktesystem.
- Die Juryentscheidung ist endgültig und unanfechtbar.